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Gewerbliche nebenkostenabrechnung frist
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Zwar beträgt die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung für gewerbliche Mieter auch.
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Die Nebenkostenabrechnung für Gewerberäume ist innerhalb einer angemessenen Frist zu erstellen. In § Absatz 3 Satz 2 BGB heißt es dazu: „Die.
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Grundsätzlich sind Vermieter von Gewerbeimmobilien dazu verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach dem.
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Für die Wohnraummiete ist in § Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass der Vermieter über die Betriebskosten "spätestens bis zum Ablauf des Monats nach Ende.
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Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung also innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellen. Nebenkosten von Lohn, Gehalt und Miete (© Wolfilser / ) Einen Unterschied zum Wohnraummietrecht gibt es aber doch: Diese monatige Frist stellt im Gewerbemietrecht keine Ausschlussfrist dar!.
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Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung in einer angemessenen Frist erstellen. Die Rechtsprechung zieht dazu die Frist des eigentlich nur im Wohnraummietrecht geltenden § III 2 BGB bei und gibt dem Vermieter vor, die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode zu erstellen.
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Im Wohnraummietrecht ist die Abrechnungsfrist für Nebenkosten klar geregelt. So bestimmt § III 2 BGB, dass der Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende der vereinbarten Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung erstellen muss.
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Nur Abrechnungssaldo nach Abrechnungsreife auch bei Gewerbemiete. Für die Wohnraummiete ist in § Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt, dass der Vermieter über die Betriebskosten "spätestens bis zum Ablauf des Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums" abrechnen muss.
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Versäumen sie diese Frist, dürfen sie allerdings, anders als bei privaten Mietverträgen, noch drei Jahre lang nachbessern und trotz ihres Versäumnisses eventuell anstehende Nachzahlungen einfordern. Erst nach drei Jahren verjährt der Anspruch des Vermieters bei gewerblichen Mietobjekten.
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Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. b) Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt. gewerbliche nebenkostenabrechnung umsatzsteuer
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nebenkostenabrechnung gewerbe und privat
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