Allgemeine vertragsbedingungen für die ausführung von bauleistungen

Startseite / Recht, Gesellschaft & Behörden / Allgemeine vertragsbedingungen für die ausführung von bauleistungen

Bei den "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" handelt es sich um den. 1 Die VOB/B, vollständiger Titel VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, ist ein traditionsreiches. 2 6. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. (3). Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen. 3 Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Bauarbeiten jeder Art bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der. 4 Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist. 5 Erarbeitet und fortgeschrieben wird die VOB durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), der durch seine paritätische Zusammensetzung aus Mitgliedern der Auftragnehmer- und Auftraggeberseite als Garant für die Ausgewogenheit des Vertragswerkes steht. 6 Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Fassung (Bekanntmachung vom , BAnz. Nr. vom ) geändert durch Bekanntmachung vom Juni (BAnz AT B3) zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Januar (BAnz AT B3). 7 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen1 Ausgabe § 1 Art und Umfang der Leistung (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag be-stimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). 8 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Seite § 1 Art und Umfang der Leistung .. § 2 Vergütung .. § 3 Ausführungsunterlagen .. § 4 Ausführung .. 9 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen1) § 1 Art und Umfang der Leistung (1) Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedin-gungen für Bauleistungen (VOB/C). vob/b 6 10 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B)1'2. Ausgabe s1. Art und Umfang der Le¡stung. 11 § 2 abs. 5 vob/b 12