Affäre am arbeitsplatz kündigungsgrund

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Arbeitsrecht: Ist eine Affäre am Arbeitsplatz erlaubt Könnte die Affäre ein Kündigungsgrund sein?. 1 Störung im Leistungsbereich, zB. Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Schlechtleitung. 2 Affären oder Beziehungen mit einem oder einer Untergebenen können durchaus Anlass für eine Kündigung sein. Konkret kann Machtmissbrauch eine. 3 Von X.-N.-Mitarbeitern wird ein Verhalten verlangt, das Respekt, Vertrauen, Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz fördert. Sie dürfen nicht. 4 Ein pauschales Verbot von Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz ist daher nicht möglich. Auch die Frage, ob Liebesbeziehungen gemeldet werden müssen, ist rechtlich heikel. Der Arbeitgeber kann niemandem Vorschriften machen, welche Partner er oder sie wählt. Das geht ihn nichts an und deswegen wäre auch eine pauschale Meldepflicht wohl kaum haltbar. 5 Eine Kündigung des Arbeitnehmers wegen seines hierdurch bedingten Fernbleibens am Arbeitsplatz ist bereits aufgrund von § a BGB nichtig. Hierbei ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber davon gewusst hat, dass beim Arbeitnehmer die Umstände des § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB V vorgelegen haben. [8]. 6 Kündigungsgrund: Liebe am Arbeitsplatz? Beleuchten wir die rechtlichen Hintergründe abstrakt zunächst für den Fall 1: Liebesbeziehung als Kündigungsgrund. Das eigene Liebesleben ist grundsätzlich Privatsache und von Grundgesetz aus Art. 2 Absatz 1 GG geschützt. Danach hat jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. 7 Grundsätzlich gilt: Wer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers oder am Arbeitsplatz begeht, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Häufig ist die Konsequenz: eine fristlose. 8 März Rufschädigung des Arbeitgebers kann unangenehme Folgen für den Arbeitnehmer haben, der unwahre Behauptungen in die Welt setzt. Zum Einen kommt eine Strafbarkeit kann aufgrund von Übler Nachrede oder Verleumdung in Betracht. Zum Anderen riskiert der Arbeitnehmer unter Umständen sogar seinen Job. 9 Folgende Gründe können eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen: Alkohol- und Drogenmissbrauch (nicht bei Abhängigkeit) Grundlose Strafanzeigen oder Anzeigen zu Lasten des Arbeitgebers -. Arbeitsverweigerung. Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers. Beleidigungen, rassistische Äußerungen. frau hat affäre mit arbeitskollegen 10 affäre mit verheirateten kollegen 12